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Förderung Semesterticket

Das Land Burgenland gewährt seit Sommersemester 2008 Studierenden, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer

  • Universität
  • Hochschule oder
  • Fachhochschule

absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrmittel am Studienort.
Es werden 50% der nachgewiesenen Kosten für die Fahrkarten (z.B. Semesternetz-, Monats-, oder Jahreskarte oder eines Klimatickets) übernommen.

Eine Förderung kann nur aufgrund nachstehender Voraussetzungen gewährt werden:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland zum jeweiligen Semesterbeginn (01.03./01.10.)
  • Studienbestätigung als ordentlich Studierende/r an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule (auch Werkstudenten und nebenberuflich Studierende)
  • Nachweis des Erwerbs der Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets durch Vorlage des Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege
  • Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 26. Lebensjahr vollendet

Der Antrag kann für das Sommersemester jeweils von 01.03. bis 15.07. und für das Wintersemester vom 01.10. bis 15.02. bei dem Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Studienbestätigung als ordentlich Studierende/r
  • Vorlage der Semesternetzkarte/Monatskarte im Original
  • Ein ausgefülltes Antragsformular
    Antragsformular Förderung

Die Förderung wird durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen auf das anzugebende Konto überwiesen.

Richtlinien zur Förderung im Überblick

Förderung der Gemeinde

Zusätzlich zur Förderung durch das Land wird von der Gemeinde Weiden am See ein 50%-iger Zuschuss zur Lanesförderung gewährt.

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