Das Land Burgenland gewährt seit Sommersemester 2008 Studierenden, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrmittel am Studienort.
Es werden 50% der nachgewiesenen Kosten für die Fahrkarten (z.B. Semesternetz-, Monats-, oder Jahreskarte oder eines Klimatickets) übernommen.
Eine Förderung kann nur aufgrund nachstehender Voraussetzungen gewährt werden:
Der Antrag kann für das Sommersemester jeweils von 01.03. bis 15.07. und für das Wintersemester vom 01.10. bis 15.02. bei dem Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Förderung wird durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen auf das anzugebende Konto überwiesen.
Richtlinien zur Förderung im Überblick
Zusätzlich zur Förderung durch das Land wird von der Gemeinde Weiden am See ein 50%-iger Zuschuss zur Lanesförderung gewährt.