In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Zuständige Behörden für Eheschließungen sind die Gemeinden (Standesämter), in Weiden am See:
Gemeinde Weiden am See, Standesamt
Raiffeisenplatz 5
7121 Weiden am See
Tel: 02167/7311-11
Email: katharina.kummer@weiden-see.bgld.gv.at
An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen vorgenommen!
Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Auf jeden Fall notwendig ist die Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“). An sich kann diese seit 1. November 2013 in jedem Standesamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz der beiden Verlobten) in Österreich gemacht werden. Da die Gemeinde Weiden am See seit 01.01.2017 Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Neusiedl am See ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Neusiedl am See, Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See. Achten Sie bitte darauf, dass dies rechtzeitig vor der Trauung geschieht.
Diese Niederschrift kann maximal sechs Monate vor der Eheschließung durchgeführt werden. Da die Niederschrift auch die Namensführung nach der Eheschließung beinhaltet, ist es notwendig, dass beide Verlobten gleichzeitig beim Standesamt vorsprechen.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neuseidl am See
Hauptplatz 1
7100 Neusiedl am See
Tel.: 02167/2300-336 (Barbara Hermann)
Fax: 02167/2300-330
Email: standesamtsverband@neusiedlamsee.at
Bei Vorehen zusätzlich:
Bei gemeinsamen außerehelichen Kindern zusätzlich:
Ausländer/Ausländerinnen zusätzlich:
Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Dolmetscher (siehe auch www.gerichtsdolmetscher.at).
Informationen für Brautpaare zum Download