Jede Gemeinde hat ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürger, die Staatsbürgerschaftsevidenz, zu führen.
Die Evidenzstelle ist:
Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde (Standesamt oder Standesamtsverband) oder der Magistrat (Standesamt) zuständig. Bei der Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Kosten
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Nähere Informationen finden Sie hier.