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Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei Beantragung einer "Strafregisterbescheinigung" verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister des betreffenden EU-Mitgliedstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.

Verfahrensablauf

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat persönlich beim Gemeindeamt zu erscheinen, um eine Strafregisterbescheinigung zu beantragen. Als Identitätsnachweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, muss die Adresse dieser Stelle bekannt gegeben werden.
Grundsätzlich werden Strafregisterbescheinigungen sofort ausgestellt.

Eine Strafregisterbescheinigung kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie zwecks Feststellung der Identität allerdings eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist.

Kosten

Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt 30,70 Euro. Diese Kosten teilen sich auf wie folgt:

Für den Antrag

  • 14,30 Euro

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

  • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro.
  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
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