BURGENLAND - Neusiedler SeeBurgenland CardWelterbe - Neusiedler See

SUCHEN

Volksbegehren

Auf dieser Seite findes Sie alle Informationen zu aktuellen Volksbegehren.

 

Eintragung

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum 11. März bis (einschließlich) 18. März 2024 in jeder Gemeinde in Österreich unterschrieben werden:


VB101-A – Text mit Begründung – BIST DU GESCHEIT

VB101-B – Text mit Begründung – CO2-Steuer abschaffen

VB101-C – Text mit Begründung – Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren

VB101-D – Text mit Begründung – Energieabgaben streichen – Volksbegehren

VB101-E – Text mit Begründung – Energiepreisexplosion jetzt stoppen!

VB101-F – Text mit Begründung – Essen nicht wegwerfen!

VB101-G – Text mit Begründung – Frieden durch Neutralität

VB101-H – Text mit Begründung – Glyphosat verbieten!

VB101-I – Text mit Begründung – Kein Elektroauto-Zwang

VB101-J – Text mit Begründung – Kein NATO-Beitritt

VB101-K – Text mit Begründung – Nein zu Atomkraft-Greenwashing

VB101-L – Text mit Begründung – Neutralität Österreichs stärken

VB101-M – Text mit Begründung – Parteienförderungen abschaffen

VB101-N – Text mit Begründung – Tägliche Turnstunde

Eintragungszeiten im Gemeindeamt Weiden am See:

Montag,11.03.2024von 8:00-16:00 Uhr
Dienstag,12.03.2024von 8:00-20:00 Uhr
Mittwoch,13.03.2024von 8:00-16:00 Uhr
Donnerstag,14.03.2024von 8:00-16:00 Uhr
Freitag,15.03.2024von 8:00-16:00 Uhr
Samstag,      16.03.2024

und Sonntag, 17.03.2024 geschlossen

Montag,18.03.2024von 8:00-16:00 Uhr


Die Eintragung muss nicht auf der Gmeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden www.bmi.gv.at/volksbegehren


Das Eintragungslokal ist barrierefrei errichbar.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (5.2.2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist.


Hinweis
Bei der persönlichen Eintragung im Gemeindeamt ist unbedingt ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen!

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

A  A  A     Print  Drucker Symbol