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Wahlen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu aktuell bevorstehenden Wahlen und die Ergebnisse der kürzlich abgeschlossenen Wahlen.

Die Gemeinde Weiden am See ist bei Wahlen grundsätzlich in 2 Sprengel eingeteilt:


Sprengel 1: Gemeindeamt, Raiffeisenplatz 5 (Eingang hinten)

Sprengel 2: Volksschule, Schulzeile 5 (Aula)

Die Sprengeleinteilung der einzelnen Gassen finden Sie hier oder auf der Wählerverständigungskarte, die Sie vor jeder Wahl zugestellt bekommen.


Europawahl 2024

Die Europawahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt.

Sie sind zur Europawahl wahlberechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicher*in, Auslandsösterreicher*in oder Unionsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind
  • am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind

Wahlberechtigung für Unionsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Österreich:

Was haben Sie als Unionsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Österreich zu unternehmen, um in die Europa-Wählerevidenz eingetragen zu werden?

  • Formular  „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger*innen, die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“ ausfüllen und unterfertigen (liegt in der Bürgerservicestelle auf).
  • oder online hier herunterladen. In diesem Fall müssen Sie aber auch das Formular „Europa-Wähleranlageblatt“ herunterladen; beide Formulare ausfüllen und unterfertigen.
  • Bei der Antragstellung einen gültigen Identitätsausweis vorlegen
  • eine förmliche Erklärung abgebendass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder wählen wollen (die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars)
  • bestätigen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben (Bestandteil des Antragsformulars).

 

Wahlberechtigung für Auslandsösterreicher

Was haben Sie als Auslandsösterreicher*in zu unternehmen, um in die Wählerevidenz und/oder die Europa-Wählerevidenz eingetragen zu werden?

  • Formular "Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger*innen, die außerhalb des Bundesgebietes leben" ausfüllen und unterfertigen (liegt in der Gemeinde auf).
  • oder online hier herunterladen
  • Dem Antrag bitte Belege beilegen, die zur Glaubhaftmachung des im Formular angeführten Anknüpfungspunktes geeignet sind (Kopie österreichischer Reisepass, Kopie Geburtsurkunde etc.)
  • Den Antrag per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde, zu der Ihr Anknüpfungspunkt (Lebensbeziehung, Verbindung) zu Österreich besteht, schicken. (Im Fall eines Umzugs ins Ausland wird es sich um den letzten Hauptwohnsitz in Österreich handeln)
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde für die Dauer von zehn Jahren in ihre Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eintragen. Sollte Ihr Antrag nicht zur Eintragung in die Wählerevidenz(en) führen, so werden Sie darüber von der Gemeinde schriftlich verständigt.
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