BURGENLAND - Neusiedler SeeBurgenland CardWelterbe - Neusiedler See

SUCHEN

Friedhofgebühren

Grabstellen

Beim Erwerb eines Grabes handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern es wird lediglich das Benützungsrecht an eine Person vergeben. Dieses Benützungsrecht kann weitervererbt, jedoch nicht verkauft oder verschenkt werden.

 

Hinweis: Das Benützungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.

 

Gebühren (werden auf die Dauer von 10 Jahren eingehoben):

  • EUR 100,00 für Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber)

  • EUR 200,00 für Erdgräber für mehrfachen Belag (Doppelgräber)

  • EUR 150,00 für gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 300,00 für gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 1.200,00 für Aschengrabstellen für mehrfachen Belag

Hinweis: Für Erdgräber für Kinder bis zum 10. Lebensjahr beträgt die Grabstellengebühr die Hälfte der festgesetzten Gebühr.

Ansuchen um Grabstelle

Errichtung eines Grabdenkmals
Grabverlängerung
Grabauflassung
Grabstelle - Verzicht auf weitere Benützung
Urnenverwahrung außerhalb des Friedhofs

Grabstellenerneuerung

Benützungsbewilligungen für Grabstätten werden jeweils für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Nach Ablauf dieser Frist endet das Benützungsrecht, Dieses kann verlängert werden.

 

Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Frist (ca. sechs Monate) der/die Benützungsberechtigte brieflich davon verständigt, dass die Benützungsfrist endet.

Gebühren:

  • EUR 100,00 für Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber)

  • EUR 200,00 für Erdgräber für mehrfachen Belag (Doppelgräber)

  • EUR 150,00 für gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 300,00 für gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 200,00 für Aschengrabstellen für mehrfachen Belag

Beisetzung

Die Beisetzung eines/einer Verstorbenen erfolgt nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt) in der jeweils erworbenen Grabstätte (Benützungsrecht).

 

Hinweis: Der Totengräber wird von der Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt) verständigt und öffnet nach Vereinbarung oder am Tag der Beerdigung die jeweilige Grabstelle. Grababdeckungen und - dekorationen sind vorher vom Benützungsberechtigten zu entfernen.

Gebühren:

  • EUR 480,00 für die Beisetzung in Erdgräber

  • EUR 260,00 für Beisetzung in gemauerten Grabstellen (Grüften)

  • EUR 210,00 für die Beisetzung einer Urne

  • EUR 130,00 für die Beisetzung von Personen unter dem 10. Lebensjahr

Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle)

Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung einer Leiche ist eine Tagesgebühr zu entrichten.

Bereits entrichtete einmalige Beiträge verringern die Gebühr.

Gebühren für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle):

  • EUR 100,-- für den 1. Tag

  • EUR 1,-- für jeden weiteren Tag

A  A  A     Print  Drucker Symbol