Mit der Geburt Ihres Kindes sind Sie glückliche Mutter und stolzer Vater geworden. Zu diesem freudigen Ereignis möchte Ihnen die Gemeinde Weiden am See recht herzlich gratulieren und Ihnen zusätzlich einige wichtige Informationen mit auf den Weg geben.
Für die Eintragung der Geburt sowie Ausstellung der Geburtsurkunde ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Das Personenstandsgesetz bestimmt dazu, dass jede Geburt dem Standesamt des Geburtsortes (bzw. dem Standesamtsverband zu dem der Geburtsort gehört) innerhalb einer Woche angezeigt werden muss. In der Regel wird diese Anzeige der Geburt von der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist, bei Hausgeburten von der Hebamme, die bei der Geburt anwesend war, durchgeführt.
Für die Beurkundung sind beim Geburtsstandesamt folgende Dokumente vorzulegen:
Zusätzlich zur Geburtsbeurkundung wird auch die Wohnsitzanmeldung des Kindes durchgeführt. Außerdem kann gleich ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden, sowie eine Namenserklärung über den Familiennamen des Kindes (nur wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen) gemacht werden.
Eine Auflistung der Behördenwege nach der Geburt stehen zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.