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Heiraten in Weiden am See

 

Allgemeines

In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Zuständige Behörden für Eheschließungen sind die Gemeinden (Standesämter), in Weiden am See:

 

Gemeinde Weiden am See, Standesamt
Raiffeisenplatz 5
7121 Weiden am See
Tel: 02167/7311-11
Email: katharina.kummer@weiden-see.bgld.gv.at

 

 

Trauungsorte:

  • Standesamt Weiden am See
  • Strandbar Weiden am See
    Seepark-Verwaltung 1, 7121 Weiden am See
    über erforderliche Rücksprache mit
    Conny Tschak
    Tel.: 0664/18 236 86
  • Das Fritz
    über erforderliche Rücksprache mit
    Alexander Mayer
    Tel.: 02167/40 222
    eMail: info@dasfritz.at

An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen vorgenommen!

Anmelden beim Standesamt

Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Auf jeden Fall notwendig ist die Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“). An sich kann diese seit 1. November 2013 in jedem Standesamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz der beiden Verlobten) in Österreich gemacht werden. Da die Gemeinde Weiden am See seit 01.01.2017 Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Neusiedl am See ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Neusiedl am See, Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See. Achten Sie bitte darauf, dass dies rechtzeitig vor der Trauung geschieht.

Diese Niederschrift kann maximal sechs Monate vor der Eheschließung durchgeführt werden. Da die Niederschrift auch die Namensführung nach der Eheschließung beinhaltet, ist es notwendig, dass beide Verlobten gleichzeitig beim Standesamt vorsprechen.

 

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neuseidl am See
Hauptplatz 1
7100 Neusiedl am See
Tel.: 02167/2300-336 (Barbara Hermann)
Fax: 02167/2300-330
Email: standesamtsverband@neusiedlamsee.at

 

  

Folgende Dokumente sind vorzulegen

  • Geburtsurkunde
    bei Geburt im Ausland:
    Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • bei Ausländer/innen: Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ggf. urkundlicher Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
  • zur leichteren Erfassung der Daten bitten wir Sie die Geburtsdaten der Eltern beider Verlobten bekannt zu geben

 

Bei Vorehen zusätzlich:

  •  Standesamtliche Heiratsurkunden aller früheren Ehen
  •  Urkundlicher Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss- oder urteil mit Bestätigung der Rechtskraft, Sterbeurkunde des Ehepartners)

Bei gemeinsamen außerehelichen Kindern zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, zusätzlich eine Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Kinder

 

 

Ausländer/Ausländerinnen zusätzlich:

  • Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Affidavit. Diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers in Österreich ausgestellt.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Dolmetscher (siehe auch www.gerichtsdolmetscher.at).

Informationen für Brautpaare zum Download

 

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